Neuigkeiten
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Open House News:
+++ 2020-09-22 +++ Seit der Veröffentlichung auf plusminus sind hier weitere Anlieferverträge in Höhe von etwa 93 Mio Euro bekannt geworden, d. h., Anbieter haben sich an uns gewandt mit der Bitte um Prüfung +++
+++ 2020-09-17 +++ Finanzamt erkennt Verrechnung mit Forderungen aus OH-Verfahren an: erstes FA verrechnet bzw. stundet Steuerforderung mit (strittiger) Verbindlichkeit des Bundes/BMG aus OHV. Kompliziert, aber machbar zur Schonung der Liquidität.
+++ 2020-09-14 +++ Mehr zum OH-Chaos am Mittwoch, 16.09.2020, im Wirtschaftsmagazin "plusminus", noch in der ARD-Videothek:
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/swr/masken-debakel-100.html
+++ 2020-09-13 +++ Inzwischen liegen uns aus unserer Sicht ungerechtfertigte Ablehnungen von angebotenen Lieferverträgen vor: Ingesamt 25 Mio. FFP2-Masken wurden aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt, teils nach schriftlicher Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme am OH-Verfahren. Nach Durchsicht aller Unterlagen scheinen Klagen auf Abschluss dieser Verträge bzw. auf Schadensersatz durchaus erfolgversprechend zu sein. Es ist zu vermuten, dass eine Reihe weiterer Absagen ohne rechtlich triftigen Grund erfolgt ist.
+++ 2020-09-07 +++ Es werden uns inzwischen Verträge aus dem OH-Verfahren bzw. Angebote zugesandt, bei den aus nicht nachvollziehbaren Gründen eine Ablehnung erfolgte. Aktuell geht es um ca. 20 Mio. FFP2- und 20 Mio. OP-Masken, anscheinend keine Einzelfälle. Auch hier finanzieren die Schweizer Investoren die Rechtsstreitigkeiten, um eine nachträgliche Annahme der Verträge und der Ware zu ermöglichen.
+++ 2020-09-05 +++ Interne Infos aus dem BMG lassen den Schluss zu, dass man von der Legende des Fixgeschäftes abrücken wird. Das bedeutet zum einen, dass (nach-) geliefert werden kann, falls Ware noch nicht geliefert wurde oder Mängelrügen erhoben wurden. ABER: Es wird dann taktisch mit sehr kurzen Nachfristen zu rechnen sein, verbunden mit Ablehnungsandrohungen. Das bedeutet, nach Ablauf der Frist ohne Lieferung ist der Vertrag endgültig hinfällig. Und: Die ursprüngliche Frist (Zuschlag bis spätester Anlieferung) betrug lediglich drei Wochen. Also wird es eher zu einer kürzeren Fristsetzung kommen, innerhalb der dann die Finanzierung, Beschaffung und die gesamte Logistik zwingend abzuwickeln sein werden. Und wenn der Bund bzw. das BMG nicht wieder dieselben Fehler macht, wird es diesmal keine Verschiebungen geben. Selbst wenn das der Fall wäre, ist jedoch jeder Vertrag individuell zu betrachten. Größtes Problem wird dabei die Qualität der Ware sein, s. u. Ohne Finanziers mit entsprechender Erfahrung in den OH-Verfahren ist das daher nicht zu bewerkstelligen. Wir vertreten Schweizer Investoren, die das leisten und genießen das Vertrauen von chinesischen Herstellern, die nach positiver Erfahrung mit der Abwicklung über Treuhandkonten bereit sind, Ware auf Rechnung zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich zudem um Hersteller, die auch auf der Whitelist der U.S. FDA gelistet sind.
+++ 2020-08-30+++ Verstärkte Anstrengungen, FFP-Masken in Deutschland herzustellen, dürften vorerst nicht die Lösung für weitere Anlieferungen im OH-Verfahren sein. Mit solcher Produktion vertraute Textil-Ingenieure lassen in Hintergrundgesprächen erkennen, dass der chinesische Erfahrungsvorsprung (sicher mehr als 20 Jahre) nicht innerhalb weniger Wochen eingeholt werden kann. Bis es zu nennenswerten Stückzahlen hinreichender Qualität kommt, dürfte noch erhebliche Zeit vergehen.
+++ 2020-08.23 +++ Im Rahmen der Auseinandersetzungen mit dem Bund/BMG über den Ankauf von PSA gibt es neue Erkenntnisse, die das Interesse des BMG an der Anlieferung der Ware innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen und somit den Charakter als Fixgeschäft widerlegen.
Wir vertreten eine Reihe von Lieferanten, die teils keinen Zuschlag erhalten haben, teils nicht (vollständig) geliefert haben oder deren Ware wegen angeblicher Mängel zurückgewiesen wird.
Ein wichtiges Kriterium ist das vom Bund/BMG bemühte Argument, es handele sich um ein sogenanntes Fixgeschäft. Ein solches liegt vor, wenn der Besteller, hier also der Bund bzw. das BMG, ein überragendes und damit schutzwürdiges Interesse an der Anlieferung innerhalb der vereinbarten Frist hat. Es liegen jetzt Dokumente vor, die genau dieses Interesse widerlegen. Somit dürften auch Anbieter, die ohne Begründung keinen Zuschlag erhalten haben, Chancen auf einen nachträglichen Zuschlag haben.
Zusammen mit Schweizer Financiers, die sowohl einen Teil anfallender Prozesskosten finanzieren wie auch die PSA in vertraglich vorgesehener Qualität liefern, vertreten wir entsprechende Interessen gegen den Bund bzw. das BMG vor Gericht. Die Financiers sind dabei sogar bereit, als Sicherheit für die Qualität der PSA Kautionen auf Treuhandkonten zu hinterlegen.
Nach unserer Einschätzung dürfte nach der Durchsetzung entsprechender Ansprüche wiederum das größte Problem darin bestehen, kurzfristig qualitativ ausreichende Ware in großen Mengen zu beschaffen und zu finanzieren. Dies scheint auch ein Grund dafür zu sein, dass aktuell keine Minderung (mehr) bei Durchlässigkeitsmengen von mehr als 5% akzeptiert wird, um später Ware aus Nachlieferungen im Bereich über 5% ablehnen zu können.
Wir bauen derzeit eine Datenbank auf, aus der ersichtlich wird, welche Ware die Prüfungen bestanden haben, verfügen aber auch über Finanzierungszusagen chinesischer Produzenten bzw. ihrer Lieferanten, erforderliche Ware trotz der Probleme mit dem Bund bzw. BMG bei Prüfung und Bezahlung zu liefern.
Willkommen
Im Herzen der Wirtschaftsmetropole Düsseldorf berät unsere steuer- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit 15 Mitarbeitern mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen wie auch Privatpersonen.
Die Schwerpunkte unserer Beratungsleistungen liegen im Bereich des (internationalen) Steuer-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts (hier: insbes. (internationales) Kauf- u. Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht) sowie im Bereich des Steuerstrafrechts.
Darüber hinaus bieten wir auch die für Steuerberater berufsüblichen Leistungen in dem Bereich der Buchführung und die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen an.
In Zusammenarbeit mit einer Beratungsgesellschaft in Zug (Schweiz) begleiten wir zudem - insbsondere unter steuerlichen Gesichtspunkten - die internationale Finanzierungen und (Neu-) Ansiedlungen sowie die Vermarktung von Leistungssportlern und Künstlern in der Schweiz. (Einzelheiten hierzu ersehen Sie unter "Leistungen" und "Steuern - Standort Zug")